IHD - Kostenlose Mahnvorlage - Wie mahne ich richtig

Wie mah­ne ich richtig?

So be­gin­nen Sie ein ef­fi­zen­tes Forderungsmanagement

Maß­geb­lich für den Er­folg ei­nes Un­ter­neh­mens ist un­ter an­de­rem ein er­folg­rei­ches For­de­rungs­ma­nage­ment. Wenn es da­zu kommt, dass of­fe­ne For­de­run­gen nicht frist­ge­recht be­gli­chen wer­den, gilt es ge­zielt vor­zu­ge­hen, um den Zah­lungs­ein­gang mög­lichst schnell zu verzeichnen. 

Nach Ab­lauf der ver­ein­bar­ten Zah­lungs­frist soll­te die ers­te Mah­nung zeit­nah ver­schickt werden.

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WICH­TI­GES IM ÜBERBLICK

Bei der Ver­fas­sung des Mahn­schrei­bens sind fol­gen­de Punk­te zu beachten:

  • Zah­lungs­ver­zug muss klar be­nannt werden
  • Neu­es Zah­lungs­ziel für den Schuld­ner fest­le­gen (üb­lich 14 Tage)
  • Rech­nungs­num­mer und der Be­zug zur Ori­gi­nal­rech­nung (mit dem ur­sprüng­li­chen Fäl­lig­keits­da­tum) müs­sen hervorgehen

Zur Scho­nung der Ge­schäfts­be­zie­hun­gen emp­fiehlt es sich die ers­te Mah­nung als “Zah­lungs­er­in­ne­rung” zu de­kla­rie­ren. Vor al­lem, wenn es sich um ei­nen lang­jäh­ri­gen Kon­takt han­delt, kann so ei­ne an­ge­spann­te Si­tua­ti­on ver­mie­den wer­den.
Grund­sätz­lich gibt es kei­nen recht­li­chen Un­ter­schied zwi­schen ei­ner Zah­lungs­er­in­ne­rung und der ers­ten Mah­nung, bei­des ist le­dig­lich die Auf­for­de­rung ei­ne of­fe­ne For­de­rung zu begleichen. 

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