EU-Verordnung gegen Zahlungsverzug: Was Unternehmen jetzt wissen müssen


Ausstehende Zahlungen belasten Unternehmen oft gravierend und gefährden die eigene Liquidität. Wenn der Kunde auch nach einer oder mehreren Mahnungen nicht zahlt, lohnt es sich, ein Inkassounternehmen zu beauftragen.Wenn Rechnungen zu spät bezahlt werden, hat das spürbare Folgen für Unternehmen – besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). In Europa stellt Zahlungsverzug seit Jahren ein hartnäckiges Problem dar: Jedes Jahr werden EU-weit rund 18 Milliarden Rechnungen ausgestellt (über 500 pro Sekunde). Dennoch werden über 60 % der KMU in der EU nicht fristgerecht bezahlt, obwohl bereits gesetzliche Vorgaben existieren. Für Gläubiger bedeutet jeder verspätete Zahlungseingang Liquiditätsengpässe, zusätzliche Finanzierungskosten und ein erhöhtes Ausfallrisiko. Für Schuldner hingegen wirkt sich das verspätete Bezahlen oft wie ein zinsloser Kredit aus – attraktiv für den Zahler, aber teuer für den Empfänger.

Um dieses Ungleichgewicht zu beseitigen und eine Kultur der pünktlichen Zahlung zu etablieren, geht die Europäische Union nun einen Schritt weiter: Eine neue EU-Verordnung gegen Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr wurde vorgeschlagen, um die bestehende Richtlinie zu ersetzen. Im Rahmen eines KMU-Entlastungspakets hat die EU-Kommission am 12. September 2023 diesen Verordnungsvorschlag veröffentlicht. Ziel ist es, die Zahlungsdisziplin aller Akteure – von öffentlichen Stellen über Großunternehmen bis zu KMU – nachhaltig zu verbessern und Unternehmen besser vor den negativen Folgen verspäteter Zahlungen zu schützen.

In diesem Blog-Beitrag werfen wir einen detaillierten Blick auf den aktuellen Entwurf der EU-Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug, den die Europäische Kommission im September 2023 vorgestellt hat. Der Vorschlag befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren und ist noch nicht final beschlossen – dennoch ist die Richtung klar: Zahlungsfristen sollen europaweit strenger geregelt, Verspätungen konsequenter sanktioniert und Gläubiger besser geschützt werden.

Wir erläutern die geplanten Inhalte, ordnen sie rechtlich ein und analysieren die voraussichtlichen wirtschaftlichen Auswirkungen auf Unternehmen – insbesondere auf kleine und mittlere Betriebe, die oft unter verspäteten Zahlungen leiden. Außerdem geben wir konkrete Empfehlungen, wie Sie Ihr Unternehmen schon jetzt strukturell und organisatorisch auf die kommenden Änderungen vorbereiten können. Ergänzend zeigen wir, wie Sie mit den Leistungen des IHD – etwa im Bereich Forderungsmanagement, Bonitätsauskünfte, Monitoring, Schnittstellenlösungen oder über eine Mitgliedschaft – wirksam vorsorgen, Risiken reduzieren und Ihre Liquidität nachhaltig sichern können.

Rechtlicher Hintergrund: Von der Richtlinie zur Verordnung

Aktuelle Rechtslage (Richtlinie 2011/7/EU): Seit 2011 gilt in der EU die Zahlungsverzugsrichtlinie (2011/7/EU) zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Diese Richtlinie wurde von den Mitgliedstaaten – in Deutschland insbesondere durch § 271a und § 288 BGB – in nationales Recht umgesetzt. Die wichtigsten bestehenden Regelungen sind:

  • Zahlungsfristen zwischen Unternehmen (B2B): Vertraglich vereinbarte Zahlungsziele dürfen grundsätzlich maximal 60 Kalendertage betragen. Längere Fristen sind nur zulässig, wenn sie ausnahmsweise nicht grob nachteilig für den Gläubiger sind (in Deutschland so in § 271a Abs. 1 BGB verankert). In der Praxis bedeutete dies, dass Zahlungsziele über 60 Tage nur in gut begründeten Ausnahmefällen wirksam vereinbart werden konnten.
  • Zahlungsfristen für öffentliche Auftraggeber (B2G): Behörden und öffentliche Stellen müssen Rechnungen grundsätzlich innerhalb von 30 Kalendertagen bezahlen. In Ausnahmefällen – etwa bei besonderen Vertragsmerkmalen – waren bis zu 60 Tage möglich, aber keinesfalls darüber hinaus (Deutschland: § 271a Abs. 2 BGB).
  • Prüf- und Abnahmefristen: Wurde im Vertrag ein Abnahme- oder Überprüfungsverfahren vereinbart (etwa zur Warenprüfung), so durfte dieses grundsätzlich maximal 30 Tage dauern, bevor die Zahlungsfrist zu laufen beginnt. Nur bei besonders komplexen Verträgen durfte diese Frist länger sein, sofern im Vertrag ausdrücklich so festgelegt und für den Gläubiger nicht grob nachteilig (Deutschland: § 271a Abs. 3 BGB).
  • Verzugszinsen: Gerät ein Schuldner in Zahlungsverzug, sieht die Richtlinie vor, dass mindestens 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz als Verzugszinssatz fällig werden. Deutschland setzt sogar 9 Prozentpunkte über Basiszins an (§ 288 Abs. 2 BGB). Dieser Zinsanspruch soll den Gläubiger für die Kapitalkosten des Verzugs entschädigen und Druck zu pünktlicher Zahlung erzeugen.

Diese Regelungen schufen zwar einen gemeinsamen Rahmen, doch haben sie sich als „stumpfes Schwert“ im Kampf gegen verspätete Zahlungen erwiesen. Viele Schuldner nutzten weiterhin ihren Handlungsspielraum aus, um Zahlungen hinauszuzögern. Die Gründe dafür liegen laut EU-Kommission vor allem in Machtungleichgewichten: Große Unternehmen und öffentliche Auftraggeber haben oft die Verhandlungsmacht, ihren kleineren Lieferanten längere Zahlungsziele abzuringen. Kleinere Gläubiger akzeptieren in der Praxis aus Angst um die Geschäftsbeziehung häufig unfaire Zahlungsbedingungen. Hinzu kam, dass die Richtlinie keine ausreichenden Abschreckungs- und Durchsetzungsmechanismen enthielt. Zwar konnten Verzugszinsen und Pauschalen theoretisch eingefordert werden, doch scheuen viele KMU den Rechtsweg oder das strikte Einfordern aus Furcht vor dem Verlust des Kunden. Nationale Gerichte bearbeiten zwar Verzugsansprüche, aber es fehlten proaktive Kontrollen oder Sanktionen gegen notorische Spätzahler.

Wechsel zur Verordnung:

Vor dem Hintergrund anhaltender Probleme mit verspäteten Zahlungen hat die EU-Kommission im September 2023 einen Entwurf für eine Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vorgelegt. Anders als eine Richtlinie würde eine solche Verordnung nach ihrem Inkrafttreten unmittelbar und einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten gelten, ohne dass es nationaler Umsetzungsgesetze bedarf. Ziel des Entwurfs ist es, zentrale Aspekte wie maximale Zahlungsfristen, Verzugszinsen und die Durchsetzung von Ansprüchen europaweit zu harmonisieren und mit verbindlicher Wirkung zu regeln. Ergänzend sieht der Vorschlag neue präventive und abschreckende Instrumente vor – etwa nationale Aufsichtsbehörden, automatische Verzugsfolgen und Sanktionen bei systematischem Zahlungsverzug. Die geplante Verordnung ist Teil eines umfassenden Pakets zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Die Verordnung ist noch nicht in Kraft, das Gesetzgebungsverfahren läuft derzeit auf EU-Ebene. Dennoch lohnt sich bereits jetzt ein genauer Blick auf die vorgesehenen Inhalte – nicht zuletzt, weil viele der geplanten Änderungen erhebliche Auswirkungen auf unternehmerische Zahlungsprozesse hätten.

Inhalte der geplanten EU-Zahlungsverzugsverordnung

Was ändert sich konkret durch die neue Verordnung? Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission vom 12. September 2023 sieht eine Reihe von wichtigen Neuerungen vor, die die bisherigen Regeln deutlich verschärfen sollen. Im Folgenden die zentralen Inhalte im Überblick:

  • Maximale Zahlungsfrist 30 Tage: Künftig sollen alle Rechnungen im Geschäftsverkehr spätestens 30 Kalendertage nach Rechnungsstellung oder Lieferung bezahlt werden – und zwar ohne Ausnahme, sowohl im B2B-Bereich als auch gegenüber öffentlichen Stellen (B2G). Jede vertragliche Vereinbarung, die darüber hinausgeht, wäre unwirksam. Damit würde die bislang mögliche 60-Tage-Frist im B2B entfallen. Anmerkung: Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zeichnet sich an dieser Stelle jedoch eine gewisse Flexibilisierung ab – dazu weiter unten mehr.
  • Begrenzte Abnahmefristen: Ebenso sollen Prüf- oder Abnahmeverfahren auf maximal 30 Tage limitiert werden. Ein monatelanges Hinauszögern des Zahlungsbeginns durch langwierige Abnahmeprozesse wäre somit untersagt. Damit soll vermieden werden, dass Schuldner die Annahme von Waren oder Leistungen künstlich verzögern, um später zahlen zu müssen.
  • Automatischer Verzugszins ab Tag 31: Überschreitet ein Schuldner die 30-Tage-Frist, sollen automatisch Verzugszinsen fällig werden – ob der Gläubiger sie einfordert oder nicht. Das bedeutet, der Zinslauf beginnt obligatorisch an Tag 31, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Höhe des Verzugszinses bleibt voraussichtlich bei dem bisherigen Niveau (mindestens 8 Prozentpunkte über Basiszins). Wichtig ist: Vertragsklauseln, in denen der Gläubiger auf Verzugszinsen verzichtet, wären künftig unwirksam, zumindest wenn der Schuldner ein Großunternehmen oder eine öffentliche Stelle ist. Damit soll verhindert werden, dass mächtigere Schuldner das Gegenüber dazu drängen, auf Zinsansprüche zu verzichten.
  • Beschleunigte Titel und Verfahren: Unbestrittene Geldforderungen sollen künftig schneller gerichtlich durchsetzbar sein. Die Verordnung sieht vor, dass ein Gläubiger innerhalb von 60 Tagen nach Klage- oder Antragstellung einen vollstreckbaren Titel (Urteil, Mahnbescheid o. ä.) erhalten soll – zumindest bei unkomplizierten Fällen. Das würde die Justiz dazu anhalten, zügiger zu entscheiden, damit Gläubiger schneller vollstrecken können. Generell soll die Durchsetzung offener Forderungen effizienter gestaltet werden, etwa durch digitalisierte Mahnverfahren.
  • Nationale Durchsetzungsbehörden: Ein besonders einschneidender Punkt ist die Schaffung neuer Durchsetzungsbehörden in jedem Mitgliedstaat. Diese Behörden sollen weitreichende Befugnisse erhalten, um die Einhaltung der Zahlungsfristen zu überwachen und Verstöße zu sanktionieren. Geplant ist, dass sie z. B. Unternehmen, die systematisch zu spät zahlen, Untersuchungen unterziehen und Bußgelder verhängen können. Außerdem sollen sie Schuldner per Bescheid zur Zahlung der fälligen Verzugszinsen und Pauschalen an den Gläubiger verpflichten dürfen. Mit anderen Worten: Nicht mehr allein der Gläubiger müsste seine Rechte durchsetzen, sondern der Staat würde aktiv Druck auf säumige Zahler ausüben. Kritiker bemängeln hier allerdings den Aufbau zusätzlicher Bürokratie – dazu später mehr.
  • Übergangsfristen: Die Verordnung wird voraussichtlich nicht sofort nach Verkündung gelten, sondern mit einem zeitlichen Puffer. Im Gespräch ist, dass Kleinstunternehmen und Selbstständige als Schuldner 24 Monate Zeit bis zur Anwendung haben sollen, während für alle anderen Unternehmen 18 Monate Übergangsfrist gelten. Damit sollen vor allem kleinste Betriebe länger Gelegenheit erhalten, sich auf die neuen Regeln einzustellen (z. B. ihre Zahlungsabläufe umzustellen), bevor Sanktionen drohen.

Diese vorgesehenen Änderungen markieren einen Paradigmenwechsel: Weg von relativ flexiblen Vorgaben hin zu strikten, europaweit einheitlichen Regeln mit echter Kontrolle und Durchsetzung. Allerdings befindet sich der Gesetzgebungsprozess noch im Gang.

Aktueller Stand des Verfahrens (2024/2025): Das EU-Parlament hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 in erster Lesung bereits zugestimmt, allerdings mit einigen Änderungswünschen. Insbesondere reagierte man auf die Kritik der Wirtschaft und lockerte die starre 30-Tage-Frist im B2B-Bereich etwas:

  • Unternehmen sollen weiterhin Zahlungsziele bis zu 60 Tagen vereinbaren dürfen, wenn beide Seiten dies ausdrücklich im Vertrag so festlegen. Die pauschale 30-Tage-Grenze würde also im reinen B2B auf bis zu 60 Tage ausdehnbar sein, solange Einigkeit besteht. Dies trägt Branchen Rechnung, in denen längere Zahlungsziele üblich und für beide Seiten praktikabel sind.
  • Für bestimmte Sektoren mit Saisonware oder langsam drehenden Gütern (z. B. Spielzeug, Schmuck, Sportausrüstung, Bücher u.a.) sollen sogar bis zu 120 Tage erlaubt sein. Hier hat man erkannt, dass etwa im Einzelhandel längere Zahlungsfristen teilweise Teil des Geschäftsmodells sind (z. B. Ware wird vorfinanziert und erst nach Verkauf bezahlt). Diese Ausnahme soll jedoch klar auf definierte Produktgruppen begrenzt werden.

Darüber hinaus enthielt der Parlamentsbeschluss weitere Detailänderungen (z. B. die erwähnte Staffelung der Pauschale, Klarstellungen bei Verzugszins-Verzicht etc.). Nach der Europawahl 2024 muss das neu zusammengesetzte Parlament diese Initiative weiterverfolgen; parallel erarbeiten die EU-Mitgliedstaaten im Rat ihre Position. Mit einem endgültigen Inkrafttreten der Verordnung ist frühestens 2025/2026 zu rechnen, je nach Fortschritt der Verhandlungen. Unternehmen sollten jedoch schon jetzt mit den verabschiedeten Inhalten rechnen, da die Stoßrichtung klar ist: Zahlungsfristen werden deutlich kürzer, und Zahlungsverzug wird EU-weit strenger geahndet werden.

Wirtschaftliche Auswirkungen auf Unternehmen

Die geplanten Neuregelungen werden die Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr spürbar verändern. Insbesondere KMU, die häufig als Zulieferer oder Dienstleister gegenüber größeren Kunden auftreten, dürften profitieren. Zugleich gibt es aber auch Bedenken aus der Wirtschaft, wie sich die starre Fristenregelung auswirkt. Im Folgenden betrachten wir sowohl die positiven Effekte als auch die potenziellen Herausforderungen.

Positiv für den Mittelstand – bessere Liquidität und fairerer Wettbewerb:

  • Schnellere Zahlungseingänge: Kürzere Zahlungsfristen bedeuten, dass Unternehmen – vor allem kleinere Lieferanten – ihr Geld erheblich früher auf dem Konto haben. Das verbessert die Liquidität und reduziert den Bedarf, teure Zwischenfinanzierungen (Kontokorrentkredite etc.) in Anspruch zu nehmen. Gerade KMU leiden oft, wenn Großkunden spät zahlen; mit der 30-Tage-Regel würde dieser „inoffizielle Lieferantenkredit“ stark begrenzt. Laut einer Studie von Allianz Trade mussten Unternehmen weltweit 2022 im Schnitt 59 Tage auf ihr Geld warten. In 42 % der Fälle dauerte es sogar über 60 Tage, in 17 % der Fälle über 90 Tage. Solche langen Zahlungsziele würden in der EU durch die Verordnung weitgehend unterbunden – ein klarer Vorteil für die Gläubiger.
  • Weniger Zahlungsausfälle: Je schneller Rechnungen beglichen werden, desto geringer ist die Gefahr, dass ein Gläubiger leer ausgeht, etwa weil der Schuldner in der Zwischenzeit insolvent wird. Lange Zahlungsziele erhöhten das Ausfallrisiko, da über Monate viel passieren kann. Zudem summieren sich bei längeren Fristen oft mehrere offene Forderungen, sodass ein Zahlungsausfall dann umso gravierender ist. Frühe Zahlungen bedeuten, dass Probleme schneller erkannt und adressiert werden können – notfalls mit rechtlichen Schritten, bevor die Situation eskaliert. Die Verordnung stärkt hier die Position der Gläubiger, indem sie Verzugszinsen und Pauschalen verbindlich vorschreibt und eine raschere Titulierung ermöglicht. Das abschreckende Moment (Zinsen, Strafzahlung) kann Großkunden dazu bewegen, erst gar nicht in Verzug zu geraten.
  • Fairere Wettbewerbsbedingungen: Wenn alle Marktakteure an kürzere Zahlungsfristen gebunden sind, entfällt ein Teil des bisherigen Wettbewerbsnachteils für jene, die pünktlich zahlen. Bislang konnten „Zahlungströdler“ Liquiditätsvorteile auf Kosten ihrer Lieferanten erlangen und diese Mittel ggf. für sich nutzen (z. B. für Zinsgewinne oder eigene Investitionen). Künftig wird dieser Vorteil beschnitten, was einen faireren Wettbewerb schafft – insbesondere zwischen großen Unternehmen und ihren oft kleineren Zulieferern. Auch grenzüberschreitend harmonisiert die Verordnung die Bedingungen: In Ländern, wo bislang laschere Regeln galten, müssen sich Unternehmen nun ebenfalls an die 30-Tage-Norm halten. Das nutzt Unternehmen aus Ländern wie Deutschland, die schon strengere Vorgaben kannten, im EU-Ausland.

Herausforderungen und Kritik – Eingriff in Geschäftsmodelle und Liquiditätsmanagement:

Trotz der Vorteile gibt es auch kritische Stimmen aus der Wirtschaft. Insbesondere Vertreter der Industrie- und Handelskammern sowie der Bundesrat haben vor unbeabsichtigten Nebenwirkungen gewarnt:

  • Einschränkung der Vertragsfreiheit: Die pauschale Begrenzung auf 30 Tage wurde zunächst als “unverhältnismäßiger Eingriff in die Vertragsfreiheit“ kritisiert. Geschäftspartner sollten in bestimmten Fällen längere Zahlungsziele vereinbaren dürfen, wenn es beiden Seiten nützt. Ein Beispiel: Ein KMU als Schuldner könnte freiwillig ein längeres Zahlungsziel aushandeln, etwa weil es saisonale Umsätze hat oder Zeit für Qualitätsprüfungen braucht. Die ursprüngliche starre Frist hätte solche individuell sinnvollen Absprachen verboten. Die nun vom EU-Parlament vorgesehenen Ausnahmen (bis 60 bzw. 120 Tage bei Vereinbarung) reagieren auf diese Sorge und schaffen etwas Flexibilität für Sonderfälle. Dennoch bleibt abzuwarten, wie restriktiv die endgültige Fassung ausfällt.
  • Liquiditätseinbußen für Schuldner: Unternehmen, die bislang längere Zahlungsfristen genutzt haben, müssen ihr Liquiditätsmanagement anpassen. Das betrifft z. B. Großhändler oder Hersteller, die Rohstoffe mit 90 Tagen Ziel einkaufen konnten – sie müssten künftig deutlich früher bezahlen. Die Folge: Ein höherer kurzfristiger Liquiditätsbedarf und möglicherweise mehr Zwischenfinanzierung durch Banken. Verbände warnen, dies könne den Finanzierungs- und Zinsaufwand vieler Firmen erhöhen und ihre Bonität belasten. Insbesondere mit steigenden Zinsen kann das Working Capital zum Engpass werden. Letztlich könnten solche Kosten die Preise erhöhen oder die Investitionsspielräume verringern.
  • Wettbewerbsnachteil international: Ein weiteres Argument: Außerhalb der EU sind oft deutlich längere Zahlungsziele üblich. Wenn europäische Firmen nun rigoros nach 30 Tagen zahlen müssen, ihre internationalen Wettbewerber aber z. B. 60 90 Tage Zeit haben, könnten EU-Unternehmen einen Nachteil im globalen Wettbewerb erleiden. Sie müssen früher Kapital binden oder Kredit aufnehmen. Allerdings ist hier zu beachten, dass die Verordnung natürlich nur Binnenmarkt-Beziehungen regelt. Im Exportgeschäft mit Nicht-EU-Kunden könnten weiterhin längere Fristen vereinbart werden – lediglich innerhalb der EU würden alle auf gleichem Standard operieren. Dennoch bleibt die Sorge gerade bei exportorientierten Branchen präsent.
  • Bürokratischer Aufwand: Die Einrichtung neuer Durchsetzungsbehörden und Meldewege könnte bürokratischen Mehraufwand bedeuten. Unternehmen könnten verpflichtet werden, überzahlte Fristen zu melden oder mit Behörden zu kooperieren. Kritiker befürchten hier zusätzliche Bürokratiekosten, während unklar sei, welchen konkreten Nutzen solche Behörden bringen. Einige Aufgaben übernehmen heute bereits Gerichte oder etablierte Inkassostrukturen. Es besteht die Gefahr, doppelte Strukturen zu schaffen. Befürworter entgegnen allerdings, dass ohne aktive Kontrolle die Regelungen wirkungslos bleiben – und dass effiziente Verwaltungsverfahren durchaus digital und schlank gestaltet werden könnten.

In Summe verspricht die neue EU-Zahlungsverzugsverordnung einen Schub für die Zahlungsmoral und insbesondere Erleichterungen für KMU als Gläubiger. Gleichzeitig verlangt sie aber Anpassungen im Finanz- und Vertragsmanagement vieler Unternehmen. Wer auf Lieferantenkredit als Finanzierungsinstrument gesetzt hat, wird Alternativen entwickeln müssen. Branchen mit komplexen Lieferketten werden prüfen, wie sie die Ausnahmeregeln (60/120 Tage) nutzen können, ohne in Konflikt mit der Verordnung zu geraten.

Frau hält eine offene Posten Liste in die Kamera

Gerade kleine Unternehmen sollen durch die neue EU-Verordnung als Gläubiger entlastet werden. Doch gerade Branchen mit kompletten Lieferketten werden prüfen müssen, ob dies in Zukunft noch darstellbar ist.

Praktische Empfehlungen: Wie sich Unternehmen vorbereiten können

Unabhängig davon, wann die Verordnung final in Kraft tritt – Unternehmen tun gut daran, sich frühzeitig auf das neue Zahlungsregime einzustellen. Hier einige konkrete Empfehlungen, wie Sie Ihr Unternehmen vorbereiten und gleichzeitig Ihr Forderungsmanagement optimieren können:

  • Zahlungsbedingungen überprüfen und anpassen: Analysieren Sie Ihre bestehenden Verträge und Geschäftsbedingungen. Wo immer Sie noch Zahlungsziele von über 30 Tagen vereinbart haben, sollte geprüft werden, ob diese künftig verkürzt werden müssen. Passen Sie neue Verträge vorsorglich an die kommenden Vorgaben an. Insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sollten keine Klauseln mehr enthalten, die längere Fristen oder den Verzicht auf Zinsen/Pauschalen vorsehen, da solche Klauseln unwirksam werden dürften. Beginnen Sie rechtzeitig das Gespräch mit Ihren Geschäftspartnern, um neue Zahlungsziele einvernehmlich festzulegen – idealerweise bevor die gesetzliche Pflicht greift.
  • Liquiditätsplanung und Finanzierung sichern: Unternehmen, die bislang von langen Zahlungszielen profitiert haben (d. h. faktisch einen Lieferantenkredit nutzten), sollten ihre Liquiditätsplanung aktualisieren. Kalkulieren Sie, welche zusätzlichen Mittel benötigt werden, wenn Zahlungen künftig schon nach 30 Tagen statt 60 oder 90 Tagen fällig sind. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Bank über eine Aufstockung von Kreditlinien oder Überbrückungskrediten, falls notwendig. Möglicherweise lohnt sich der Einsatz von Alternativen wie Factoring, um Forderungen schneller in Liquidität umzuwandeln – zumal vertragliche Abtretungsverbote nicht mehr greifen. Der IHD kann Sie dabei unterstützen, geeignete Lösungen zu finden, da wir auch Factoring und Warenkreditversicherungen vermitteln. Wichtig ist, Engpässe zu antizipieren und Finanzierungsspielräume zu schaffen, bevor Zahlungsfristen sich verkürzen.
  • Rechnungsstellung und Mahnwesen beschleunigen: Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre internen Prozesse im Rechnungswesen zu optimieren. Stellen Sie Rechnungen sofort nach Leistungserbringung aus – jeder Tag früher erhöht die Chance, schneller bezahlt zu werden. Etablieren Sie ein stringentes Mahnwesen: Erinnern Sie säumige Zahler unmittelbar nach Fälligkeit an die Zahlung. Nach neuem Recht wird ja bereits am Tag 31 Verzugszins fällig sein, daher sollten Sie spätestens dann eine Mahnung schicken. Ein effizientes Debitorenmanagement-System oder automatisierte Mahnroutine kann hier helfen. Prüfen Sie auch den Einsatz von E-Rechnungen und digitalen Zahlungslösungen – die EU fördert explizit moderne digitale Instrumente, um zügige Zahlungen zu erleichtern. Kurz: „Time is money“ gilt im Forderungsmanagement mehr denn je – je schneller und konsequenter Sie agieren, desto geringer die Außenstandsdauer.
  • Verzugszinsen und Entschädigungen konsequent einfordern: Vielen Unternehmen – gerade kleineren – ist es unangenehm, Verzugszinsen oder Mahnpauschalen beim Kunden geltend zu machen. Man fürchtet um die Geschäftsbeziehung. Doch die neue Verordnung setzt hier ein Zeichen, dass Zahlungsverzug kein Kavaliersdelikt ist. Es ist nicht nur Ihr Recht, sondern auch wirtschaftlich geboten, diese Ansprüche aktiv zu nutzen. Zum einen verschaffen Ihnen Verzugszinsen zumindest einen Ausgleich für entgangene Liquidität. Zum anderen schaffen Sie dadurch bei Ihrem Geschäftspartner ein Bewusstsein, dass verspätete Zahlung Folgen hat. Bei Großunternehmen und öffentlichen Stellen wird der Verzicht auf Zinsen/Pauschale ohnehin unzulässig sein. Sie können dies kommunikativ nutzen: Weisen Sie höflich aber bestimmt darauf hin, dass gesetzlich Verzugszinsen und die € 50-Pauschale geschuldet sind und Sie hiervon Gebrauch machen. Viele Debitoren werden in Zukunft pünktlicher zahlen, wenn sie wissen, dass Gläubiger ihre Rechte kennen und durchsetzen.
  • Bonität der Geschäftspartner prüfen: Ein zentrales Element, um Zahlungsausfälle und extreme Verzögerungen zu vermeiden, ist die Prüfung der Kreditwürdigkeit neuer Kunden vor dem Geschäftsabschluss. Nutzen Sie Wirtschaftsauskunfteien, um Informationen über die Zahlungsfähigkeit und das Zahlungsverhalten eines potenziellen Kunden zu erhalten. Der IHD bietet hierfür seine Multiauskunftei an, die Ihnen mit nur einer Mitgliedschaft Zugriff auf die Daten mehrerer führender Auskunfteien gibt. So können Sie fundiert einschätzen, ob ein Kunde verlässlich zahlt oder ob Vorsicht geboten ist. Bonitätsauskünfte helfen Ihnen, individuelle Zahlungsziele oder Sicherheiten festzulegen: Ein guter Zahler kann 30 Tage erhalten, bei einem Risiko-Kunden vereinbaren Sie lieber Vorkasse oder kürzere Zahlungsfristen. Insgesamt gilt: Prävention ist besser als Inkasso – ein gründlicher Check vor Vertragsbeginn erspart oft spätere Probleme.
  • Kunden fortlaufend überwachen (Monitoring): Die Bonität eines Kunden kann sich im Laufe der Zeit ändern. Aus einem pünktlichen Zahler heute kann morgen ein Risikofall werden – etwa durch wirtschaftliche Schwierigkeiten, Veränderungen in der Geschäftsführung oder negative Branchenentwicklungen. Implementieren Sie daher ein Monitoring Ihrer wichtigen Debitoren. Ein solches Frühwarnsystem informiert Sie automatisch, wenn sich bonitätsrelevante Veränderungen bei Ihren Kunden ergeben – zum Beispiel Eintragungen von Zahlungsausfällen, Insolvenzbekanntmachungen oder Verschlechterungen im Rating. Mit den IHD-Monitoring-Services behalten Sie Ihren Kundenstamm bequem im Blick. Sie können individuell entscheiden, welche Kunden überwacht werden sollen, und erhalten automatische Benachrichtigungen, sobald neue Negativmerkmale auftreten. So können Sie früh reagieren, z. B. Zahlungsziele verkürzen, Lieferungen gegen Vorkasse vornehmen oder sichernde Maßnahmen ergreifen, bevor ein Kunde ausfällt. Monitoring ist somit ein essenzielles Instrument, um auch unter der neuen Verordnung die Ausfallrisiken gering zu halten und Außenstandstage (DSO) zu minimieren.
  • Professionelles Forderungsmanagement und Inkasso nutzen: Trotz aller Prävention werden sich Forderungsausfälle und Zahlungsverzüge nie völlig vermeiden lassen. Wichtig ist dann ein effizientes Forderungsmanagement, um offene Rechnungen schnell und mit minimalem Aufwand beizutreiben. Überlegen Sie, welche Schritte Sie intern leisten können und wo es sinnvoll ist, externe Profis einzuschalten. Ein strukturierter Mahnprozess (1. Mahnung, 2. Mahnung, letzte Mahnung mit Frist) sollte festgelegt sein. Sobald absehbar ist, dass ein Kunde trotz Mahnung nicht zahlt, zögern Sie nicht, ein Inkasso-Verfahren einzuleiten. Der IHD-Inkasso-Service unterstützt Sie dabei, Ihre Forderungen durchzusetzen – außergerichtlich und gerichtlich – ohne dabei Ihre Kundenbeziehungen unnötig zu belasten. Dank über 100 Jahren Erfahrung weiß der IHD, mit welchen Kommunikationsstrategien säumige Zahler doch noch zur Zahlung bewegt werden können. Sollte ein gerichtliches Mahnverfahren notwendig sein, übernimmt der IHD die gesamte Abwicklung – von der Beantragung des Mahnbescheids bis zur Titulierung und ggf. Zwangsvollstreckung. Tipp: Nutzen Sie Fristenmanagement: Sobald die 30-Tage-Frist abgelaufen ist und keine Zahlung eingegangen ist, sollten Sie die Forderung intern hochstufen oder an einen Inkasso-Dienstleister übergeben. So stellen Sie sicher, dass keine wertvolle Zeit ungenutzt verstreicht. Mit digitalen Inkasso-Schnittstellen (siehe unten) lässt sich sogar automatisiert ein Inkassoauftrag aus Ihrem System heraus an den IHD übermitteln – schneller geht’s nicht.
  • Digitale Schnittstellen und Prozesse implementieren: Die Einhaltung strikter Zahlungsfristen und das konsequente Reagieren auf Verzögerungen erfordern effiziente Prozesse. Manuelles Überwachen hunderter Fälligkeiten ist fehleranfällig. Setzen Sie daher auf Digitalisierung im Kredit- und Forderungsmanagement. Der IHD bietet hierfür Schnittstellenlösungen (APIs) an, die Ihre Systeme direkt mit den IHD-Services verknüpfen. Beispielsweise können Sie eine Bonitätsprüfung direkt aus Ihrem ERP oder Onlineshop per Schnittstelle abrufen. Oder Sie integrieren das Monitoring in Ihre Debitorenbuchhaltung, sodass automatisch alle B2B-Neukunden ins Überwachungssystem aufgenommen werden. Ebenso lässt sich die Inkasso-Beauftragung digital abbilden: Wenn eine Rechnung z. B. 30 Tage überfällig ist, kann Ihr System per Knopfdruck (oder sogar vollautomatisch) einen Inkassoauftrag an den IHD auslösen. Solche Integrationen sparen Zeit, vermeiden Fehler und gewährleisten, dass keine offene Forderung durchrutscht. Der IHD stellt hierfür out-of-the-box Module etwa für SAP oder CAM zur Verfügung, sowie flexible XML-Webservices für individuelle Lösungen. Nutzen Sie diese Möglichkeiten, um Ihr Credit Management fit für die Zukunft zu machen.

Zusammengefasst sollten Unternehmen die kommenden Änderungen als Anlass nehmen, ihr eigenes Kredit- und Bonitätsmanagement auf den Prüfstand zu stellen. Ein proaktiver, digital unterstützter Ansatz bei der Kundenbonitätsprüfung, Überwachung und beim Mahnwesen ist nicht nur gesetzeskonform, sondern wird direkt Ihre Erträge sichern. Wer jetzt in kluge Prozesse und Partner investiert, wird von der neuen Zahlungsverzugskultur eher profitieren als leiden.

Unsere Empfehlung, prüfen Sie strategisch Ihr Kredit- und Bonitätsmanagement – Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt.

Unterstützung durch den IHD: Leistungen für Kredit- und Forderungsmanagement

Die Herausforderungen des Zahlungsverkehrs müssen Unternehmen nicht alleine bewältigen. Als IHD Kreditschutzverein unterstützen wir seit über 100 Jahren Unternehmen aller Größen dabei, Zahlungsrisiken zu managen und Forderungen erfolgreich durchzusetzen. Im Kontext der neuen EU-Verordnung sind die folgenden IHD-Leistungen besonders wertvoll:

  • Bonitätsauskünfte (IHD Multiauskunftei): Mit fundierten Wirtschaftsauskünften im Vorfeld vermeiden Sie, Geschäfte mit zahlungsunfähigen oder notorisch säumigen Kunden einzugehen. Über die IHD-Multiauskunftei erhalten Sie Bonitätsinformationen von sechs renommierten Auskunfteien aus einer Hand. Ob Privatperson oder Unternehmen, Inland oder Ausland – Sie können auf eine breite Datengrundlage zugreifen und so besser einschätzen, welchem Kunden Sie welche Zahlungsfrist einräumen können. Diese Transparenz im Vorfeld ist Gold wert: Sie reduziert Forderungsausfälle und hilft, Vertragskonditionen (Zahlungsziel, Sicherheiten) passend zum Risiko zu gestalten.
  • B2B-Monitoring-Services (Auskünfte mit Monitoring und Frühwarnsystem): Unsere Automatische Debitorenüberwachung (AÜ) dient als Frühwarnsystem für Ihr Forderungsmanagement.  Sobald bei einem Ihrer überwachten B2B-Kunden harte Negativmerkmale (z. B. Vollstreckungen, Insolvenzanträge) oder weiche Negativdaten (z. B. laufende Inkassoverfahren) auftreten, werden Sie umgehend informiert. Ein besonderer Vorteil des IHD-Monitorings: Sie können es kostengünstig auch für Kunden mit geringem Auftragsvolumen einsetzen – bereits ab 2,90 € pro Jahr und Adresse. Damit behalten Sie auch kleinere Debitoren im Blick, die man sonst vielleicht vernachlässigt. Ein Adressabgleich ist inklusive, sodass Ihnen Zahlungsaufforderungen nicht ins Leere laufen. Alternativ oder zusätzlich bieten unsere Partner-Auskunfteien Premium-Bonitätsauskünfte mit Monitoring an. Geliefert werden zusätzlich zu klassischen Negativmerkmalen auch Änderungen im Zahlungsverhalten, handelnden Personen und weiteren monitätsrelevanten Merkmalen. Insgesamt ermöglicht Monitoring, rechtzeitig gegenzusteuern, bevor ein Geschäftskunde ausfällt oder Zahlungen ausbleiben. Gerade im Lichte der neuen Verordnung – wo längere Fristen nicht mehr zulässig sind – sichert Monitoring, dass Ihr Kunde auch bei anderen keine Zahlungsschwierigkeiten zeigt. So können Sie proaktiv mit dem Kunden sprechen oder Kreditlimits anpassen, bevor es zu spät ist.
  • Forderungsmanagement & Inkasso: Offene Forderungen schnell zu realisieren, ohne die Kundenbeziehung zu zerstören – das ist die Stärke des IHD-Forderungsmanagements. Wir agieren als verlängerte Mahnabteilung Ihres Unternehmens und übernehmen auf Wunsch den kompletten Inkassoprozess: außergerichtlich durch Zahlungserinnerungen, Telefoninkasso und Ratenzahlungsvereinbarungen – und gerichtlich, falls nötig, durch Mahnbescheid, Titelerlangung und Zwangsvollstreckung. Dabei folgen wir der Maxime: effektiv, aber fair und kundenorientiert. Unser kulanter, aber bestimmter Ansatz führt dazu, dass in den meisten Fällen eine einvernehmliche Lösung und Zahlung erreicht wird. Die Zahlen sprechen für sich: Unsere Inkasso-Erfolgsquote liegt bei bis zu 95 %. Sollten wir dennoch einen Fall nicht sofort beitreiben können (z. B. der Schuldner ist zahlungsunfähig), bieten wir ein Langzeit-Überwachungsverfahren an. Dabei überwachen wir titulierte Forderungen über Jahre und vollstrecken, sobald sich bei dem Schuldner wieder Möglichkeiten ergeben (z. B. neue Beschäftigung, Erbschaft, Geschäftsaufnahme). Durch IHD Inkasso entlasten Sie Ihr Team, steigern Ihren Cashflow und stellen sicher, dass kein Fall liegen bleibt – wir behalten den Überblick, während Sie sich aufs Kerngeschäft konzentrieren. Selbstverständlich ermöglichen wir Ihnen via IHD Online rund um die Uhr Einblick in alle Ihre Fälle und Aktivitäten in Echtzeit. So haben Sie trotz Auslagerung stets die Kontrolle.
  • Technische Schnittstellenlösungen: Die Integration der IHD-Services in Ihre IT-Systeme vereinfacht Ihr Credit Management enorm. Über IHD Connectivity stellen wir API-Schnittstellen und fertige Module bereit, um Bonitätsprüfungen, Monitoring und Inkasso nahtlos in Ihre Abläufe einzubinden. Beispielsweise können Sie in Ihrem ERP-System einen Button „Bonitätscheck“ einrichten, der live eine Auskunft aus unserem System zieht. Oder Sie automatisieren, dass jede Neuanlage eines Kunden automatisch ans Monitoring gemeldet wird. Für gängige Software wie SAP oder die CAM-Credit-Management-Suite liefern wir Plug-and-Play-Lösungen. Für individuelle Anforderungen bieten wir XML-Webservices an, die Ihre Entwickler unkompliziert anbinden können. Das Ergebnis: Echtzeit-Auskünfte und -Warnungen, sowie direkte Inkassoübergaben ohne Medienbruch. Sie sparen manuelle Arbeit, vermeiden Fehler und beschleunigen die Reaktion auf Zahlungsverzüge erheblich. In einer Zeit, in der die Einhaltung von Fristen kritisch ist, sorgt IHD Connectivity dafür, dass kein Termin verpasst wird – Ihr System weiß Bescheid und stößt die richtigen Maßnahmen an.
  • Mitgliedschaft im IHD Kreditschutzverein: Viele unserer Leistungen können IHD-Mitglieder zu Vorzugskonditionen und im Rahmen von Paketen nutzen. Eine IHD-Mitgliedschaft bietet Ihnen ein starkes Netzwerk und zahlreiche Vorteile. Bereits im Basis-Paket (monatlich 39 € plus Servicepauschale) sind z. B. Beratung, Online-Zugriff auf das IHD-Frühwarnsystem AÜ und Multiauskunftei und attraktive Partnerangebote enthalten. Mitglieder profitieren zudem von individueller Betreuung, regelmäßigen Updates zu rechtlichen Änderungen (wie dieser Verordnung) und exklusiven Schulungsangeboten, um ihr Kreditmanagement ständig zu verbessern. In unserem Netzwerk von rund 3.500 Mitgliedsunternehmen können Sie außerdem Erfahrungen austauschen – getreu dem genossenschaftlichen Gedanken „gemeinsam stärker“. Mit der IHD-Mitgliedschaft haben Sie die Rundum-sorglos-Lösung: Sie erhalten alle wichtigen Tools – Auskünfte, Monitoring, Inkasso – aus einer Hand und können sich darauf verlassen, dass Experten an Ihrer Seite stehen. Gerade in Zeiten regulatorischer Änderungen gibt eine Mitgliedschaft die Sicherheit, nichts zu verpassen: Wir informieren Sie proaktiv über neue Pflichten und passen unsere Services entsprechend an.

Kurz gesagt: Der IHD ist Ihr Partner, um Zahlungsrisiken zu beherrschen und sich auf das Wesentliche – Ihr Geschäft – zu konzentrieren. Unsere Leistungen sind so konzipiert, dass Sie den Übergang in die neue Zahlungswelt reibungslos schaffen und daraus sogar Vorteile ziehen können.

Unsere Empfehlung zur geplanten EU-Verordnung

Die geplante EU-Verordnung gegen Zahlungsverzug markiert einen Wendepunkt in der europäischen Zahlungskultur. Unternehmen – insbesondere KMU – dürfen darauf hoffen, künftig schneller und verlässlicher ihr Geld zu erhalten, ohne lange auf Rechnungsbegleichung warten zu müssen. Die rechtlichen Verschärfungen (30-Tage-Frist, automatische Verzugsfolgen, etc.) senden ein klares Signal: „Zahlung spät? Nicht ok!“. Dennoch wird die Verordnung kein Allheilmittel sein. Forderungsausfälle und verspätete Zahlungen lassen sich auch damit nicht gänzlich verhindern. Es liegt an jedem Unternehmen, weiterhin aufmerksam zu bleiben und ein professionelles Credit Management zu betreiben.

Für Unternehmen bedeutet die Umstellung vor allem, interne Prozesse und Finanzplanungen anzupassen. Wer früh reagiert – Zahlungsziele neu verhandelt, Liquiditätsreserven sichert, Mahnprozesse digitalisiert – wird die Übergangszeit gut meistern. Die neue Gesetzeslage kann sogar zum Wettbewerbsvorteil werden: Firmen mit strukturiertem Forderungsmanagement werden weniger Kapital binden und Ausfälle vermeiden, was in engen Märkten den Unterschied machen kann.

Der IHD steht Ihnen hierbei zur Seite. Mit unseren Lösungen in den Bereichen Bonitätsprüfung, Monitoring, Inkasso und Digitalisierung decken wir alle Facetten eines modernen Kredit- und Forderungsmanagements ab. Wir helfen Ihnen konkret, die DSO (Days Sales Outstanding) niedrig zu halten, Ihre Liquidität zu schonen und Rechtsansprüche effizient durchzusetzen. So werden Sie den Anforderungen der neuen EU-Verordnung nicht nur gerecht, sondern stärken auch nachhaltig die finanzielle Gesundheit Ihres Unternehmens.

Ausblick: Noch ist das Gesetzgebungsverfahren im Gange, und es lohnt sich, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen. Wir vom IHD werden unsere Mitglieder und Kunden fortlaufend über die finalen Pflichten und Fristen informieren. Eines aber ist sicher: Die Ära langer Zahlungsziele neigt sich dem Ende zu. Mit guter Vorbereitung und den richtigen Partnern an der Seite brauchen Unternehmen diese Veränderung nicht zu fürchten – im Gegenteil. Eine Kultur der pünktlichen Zahlung kommt letztlich allen zugute: Sie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, verbessert die Stabilität von Lieferketten und fördert ein faires Miteinander in der Wirtschaft.

Handeln Sie jetzt, und machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Zukunft des Kreditmanagements. Bei Fragen oder für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – kontaktieren Sie uns jederzeit. 

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