Wie mahne ich richtig?
So beginnen Sie ein effizentes Forderungsmanagement
Maßgeblich für den Erfolg eines Unternehmens ist unter anderem ein erfolgreiches Forderungsmanagement. Wenn es dazu kommt, dass offene Forderungen nicht fristgerecht beglichen werden, gilt es gezielt vorzugehen, um den Zahlungseingang möglichst schnell zu verzeichnen.
Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist sollte die erste Mahnung zeitnah verschickt werden.
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WICHTIGES IM ÜBERBLICK
Bei der Verfassung des Mahnschreibens sind folgende Punkte zu beachten:
- Zahlungsverzug muss klar benannt werden
- Neues Zahlungsziel für den Schuldner festlegen (üblich 14 Tage)
- Rechnungsnummer und der Bezug zur Originalrechnung (mit dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum) müssen hervorgehen
Zur Schonung der Geschäftsbeziehungen empfiehlt es sich die erste Mahnung als “Zahlungserinnerung” zu deklarieren. Vor allem, wenn es sich um einen langjährigen Kontakt handelt, kann so eine angespannte Situation vermieden werden.
Grundsätzlich gibt es keinen rechtlichen Unterschied zwischen einer Zahlungserinnerung und der ersten Mahnung, beides ist lediglich die Aufforderung eine offene Forderung zu begleichen.
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