Forderungen verjähren zum Jahresende!


Nächster Stichtag ist der 31.12.2024

Ende 2024 verjähren die Forderungen, die 2021 entstanden sind. Beauftragen Sie den IHD bis zum 18.12.!

Nach der Regelverjährungsfrist verjähren mit Ablauf des 31.12. alle Zahlungsansprüche, die der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren unterliegen.
Das bedeutet, nach Ablauf der gesetzlichen Frist kann sich der Schuldner u.a. für Forderungen aus Kauf- und Werkverträgen auf die Verjährung seiner Schuld berufen, die Erfüllung des Anspruchs verweigern und Sie als Gläubiger können Ihre Forderungen nicht mehr gerichtlich durchsetzen.

Daher wird es höchste Zeit, die Forderungskonten zu sichten und noch

bis zum 18.12.2024

die Forderungen beim IHD einzureichen, deren Verjährung zum Jahresende droht!

Bei späterer Einreichung kann eine rechtzeitige Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens nicht mehr gewährleistet werden.
Es gilt also wie jedes Jahr: Verschenken Sie kein Geld durch Fristversäumung!

Bei Fragen steht Ihnen unser Inkasso-Team wie stets auch telefonisch zur Verfügung.

Wollen Sie den IHD mit dem Inkasso beaufragen?

Ob drohende Verjährung oder nicht – gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, auch wenn Sie noch kein IHD-Mitglied sind. Nutzen Sie ganz einfach unser Kontaktformular und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.